Wir sind bemüht, Lieferfristen einzuhalten. Verbindlich vereinbarte Liefertermine müssen von uns schriftlich bestätigt sein, Streiks, höhere Gewalt, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wir sind zu Teillieferungen einschließlich gesonderter Rechnungsstellung berechtigt, durch den Kunden unverschuldete Nachlieferungen erfolgen selbstverständlich frachtfrei.
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